(als Ergänzung zur Mammographie)
Neben einer eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der Früherkennung dar.
Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie sie von der Krankenkasse bezahlt wird, beinhaltet zwar die Tastuntersuchung des inneren Genitales, die der Brustdrüsen jedoch erst ab dem 30. Lebensjahr und die des Enddarms erst ab dem 45. Lebensjahr.
Eine Ultraschalluntersuchung der Brust gehört leider nicht dazu. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung der im Rahmen der jährlichen Vorsorge vorgenommenen Tastuntersuchung der Brüste und der Mammographie. Nur bei medizinischer Notwendigkeit wird diese Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für die Früherkennung des Brustkrebses, der häufigsten Krebserkrankung der Frau, ist neben der regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll.
Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie (Lehre von den Erkrankungen der Brust) neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.
Möchten Sie eine Ultraschalluntersuchung der Brust zusätzlich durchführen lassen, was aus ärztlicher Sicht eine wesentliche Verbesserung der Früherkennung von Erkrankungen der Brust darstellt, können wir diese Untersuchung auf Ihren Wunsch hin gern vornehmen.
Mit dieser Untersuchung können Zysten und Tumore, insbesondere bei großen und festen Brüsten, fest gestellt werden. Durch diese Untersuchungen können außerdem die Zeitspannen zwischen den Mammographien verlängert werden. Es besteht keine Strahlenbelastung bei der Ultraschalluntersuchung der Brust. Bestimmte Veränderungen, z.B. Mikrokalk, der meist eine harmlose Kalkeinlagerung ist, aber auch in Einzelfällen verdächtig sein kann, sind beim Brustultraschall nicht darstellbar.