Die Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) sind medizinisch sinnvolle und ärztlicherseits empfehlenswerte Zusatzleistungen, die auf Wunsch der Patientin veranlasst werden, aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden dürfen. Sie werden auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet, d. h. die Patientin kommt für die Kosten selbst auf.